Ein paar neue Verkehrsregeln ab 2021
Tempolimits
Pkw | Gespann | Motorrad3 | Wohnmobil leicht1 | Wohnmobil schwer2 | |
innerorts | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 |
außerorts | 80 | 80 | 80 | 80 | 80 |
Schnellstraßen | 100 | 80 | 100 | 100 | 100 |
Autobahnen | 120 | 80 | 120 | 120 | 100 |
- 1 bis 3,5 t zGG
- 2 über 3,5 t zGG
- 3 Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 30 km/h fahren.
Vorfahrtsregelungen Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang. Schwere Motorfahrzeuge (Busse und Lastwagen) haben gegenüber leichten Motorfahrzeugen (Autos) beim bergauf- sowie auch beim bergabfahren Vorrang.
Lichtpflicht Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Ausgenommen sind Oldtimer mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1970.
OFFROAD
Für Motorfahrzeuge gilt auf den Waldstrassen gemäss dem Bundesgesetz über den Wald in der ganzen Schweiz ein generelles Fahrverbot. Dieses dient dem Schutz des Waldes, der Tiere und der Naherholung. Dieses Fahrver-bot muss nicht wie im Strassenverkehr signalisiert werden. Rettungs- und Bergungsarbeiten, Polizeikontrollen, militäri-sche Übungen, Schutz vor Naturereignissen, Unterhalt von Leitungsnetz, Forstwirtschaft, Ausübung der Jagd und der Landwirtschaft sowie der Unterhalt von Gewässern und Versorgungsanlagen sind von diesem generellen Fahrverbot ausgenommen. Aus wichtigen Gründen können die zuständigen Gemeinden im Einzelfall Ausnahmebewilligun-gen erteilen. Für Ausnahmebewilligungen für das ganze Kantonsgebiet ist die Kantonspolizei zuständig.
Wann muss ein Fahrverbot signalisiert werden?
Das Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen muss grundsätzlich nicht signalisiert sein. Es gilt auch ohne Signalisation ganz generell. Regelung für Motorfahrzeuge Für Motorfahrzeuge gilt auf den Waldstrassen gemäss dem Bundesgesetz über den Wald in der ganzen Schweiz ein generelles Fahrverbot. Dieses dient dem Schutz des Waldes, der Tiere und der Naherholung. Dieses Fahrver-bot muss nicht wie im Strassenverkehr signalisiert werden. Rettungs- und Bergungsarbeiten, Polizeikontrollen, militärische Übungen, Schutz vor Naturereignissen, Unterhalt von Leitungsnetz, Forstwirtschaft, Ausübung der Jagd und der Landwirtschaft sowie der Unterhalt von Gewässern und Versorgungsanlagen sind von diesem generellen Fahrverbot ausgenommen. Aus wichtigen Gründen können die zuständigen Gemeinden im Einzelfall Ausnahmebewilligun-gen erteilen. Für Ausnahmebewilligungen für das ganze Kantonsgebiet ist die Kantonspolizei zuständig.
02.02.2019 Übernachten in der Schweiz , wo darf ich mich hinstellen
individuelles Camping,
Landwirte, Weinbauern, Käser und Co bieten einen Übernachtungsplatz. Das ganze nennt sich Swiss Terroir.
Auch bei Nomady findet man individuelle Plätze in der Schweiz.
Und im Kanton URI gibt es erlaubte „wildcamping“ Plätze mit Toilette und Mülleimer!
Mit diesen Angeboten möchte man den Individualisten entgegenkommen und dem Wildcamping etwas entgegensteuern.
Hier nochmal die Regeln für das Wildcamping in der Schweiz
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