Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS in Deutschland registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse ab 250 g oder einer Kamera betreibt. Ganz egal wo er sie in Deutschland fliegen lässt.
Genaueres gibt es auf der Webseite vom Luftfahrt Bundesamt
Und die (Urlaubs)Gesetze anderer Länder. Für alle, die ihre Drohne mit in den Urlaub nehmen.
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